Stiftungen fürchten Steuern

Basel-Stadt ist Nachzügler beim Steuerabzug für Spenden

Auch Stiftungen brauchen aktives Lobbying, um ihre Interessen durchzusetzen. ProFonds, der Verband der Stiftungen, kämpft derzeit gegen Verschlechterungen im Rahmen der Mehrwertsteuerrevision.

ProFonds, der Schweizer Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen, beging sein 19. Jahrestreffen mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Anlass zur Freude waren die vielen Kantone, die wie der Bund die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden auf 20 Prozent erhöht haben. Im Kanton Baselland können sogar Spenden in Höhe des gesamten Einkommens abgesetzt werden. In acht Kantonen liegt die Abzugsfähigkeit aber unter den 20 Prozent, die für die Bundessteuer gelten. Einer davon ist der Kanton Basel-Stadt, wo der Satz bei 10 Prozent liegt. Bernhard Hahnloser, Präsident von proFonds, liess sich die Gelegenheit denn auch nicht entgehen und erinnerte den Basler Regierungsrat Guy Morin nach seinem Grusswort an diesen für das Schweizer «Stiftungsmekka» (Guy Morin) unerfreulichen Umstand.

Weniger erfreulich waren dann die Ausführungen von Christoph Degen, Geschäftsführer von proFonds, zur bevorstehenden Revision der Mehrwertsteuer. Zur Finanzierung eines Einheitssteuersatzes von 6 Prozent schlage das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Streichung der meisten Ausnahmen vor. Dies treffe Stiftungen in besonderem Masse, da die zu streichenden Ausnahmen typische Tätigkeitsfelder von Stiftungen sind: Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur und Sport. Aber auch Sportvereine müssten sich vorsehen, müssten sie in Zukunft doch Mehrwertsteuer auf Mitgliedschaftsbeiträge erheben.

Weit verheerender wäre aber ein anderer Vorschlag des EFD. So sollen Spenden, Subventionen und Förderbeiträge der Mehrwertsteuerpflicht unterworfen werden. Gemäss Degen würde dies bedeuten, dass von jeder Spende 6 Prozent Mehrwertsteuer abgeführt werden müssten. Auch müssten Kantone, die gemeinnützige Aktivitäten wie die Altenpflege subventionieren, jeweils 6 Prozent nach Bern überweisen. Degen sorgt sich, dass Spender diese Steuer nicht akzeptieren werden und das Spendenaufkommen abnimmt. Ausserdem weist der gelernte Jurist darauf hin, dass eine derartige Besteuerung von Spenden systemwidrig sei. Eine Spende oder Subvention sei ein Vermögenstransfer, bei dem kein Mehrwert entstehe und eine Unterwerfung unter die Mehrwertsteuer daher unsinnig. mic

Aus der Basler Zeitung 09.11.2007